Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Dezember 2018 die Impfung
gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) für alle Personen ab 60 Jahre als Standardimpfung
und für Personen mit einer schweren Grundkrankheit ab einem Alter von 50 Jahren als
Indikationsimpfung [1]. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich nun der
STIKO-Empfehlung angeschlossen und sich positiv geäußert [2]. Der Gürtelrose-Impfstoff
von GlaxoSmithKline (Shingrix) ist zur Prävention von Herpes Zoster und der
Post-Zoster-Neuralgie (PZN) bei Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren
zugelassen [3].
Publikation der Schutzimpfungsrichtlinie und Abschluss der regionalen Impfvereinbarungen
Sobald die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) im Bundesanzeiger publiziert ist,
wird die Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Bis
zur Veröffentlichung können noch bis zu drei Monate vergehen. Nach Publikation im
Bundesanzeiger werden die regionalen Impfvereinbarungen zwischen den Krankenkassen
und den Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossen, was je nach KV-Region Wochen bis
Monate in Anspruch nehmen kann. Bis dahin kann die Impfung im Regelfall nach wie vor
über ein Privatrezept verordnet und abgerechnet werden.
Mit Abschluss der Impfvereinbarungen müssen GKV-Versicherte dann nicht mehr
in Vorleistung treten. In den Impfvereinbarungen werden das Impfhonorar
(oftmals unterschiedlich für die erste und zweite Impfdosis) und der Verordnungsweg
(Einzelverordnung oder Sprechstundenbedarf) festgelegt.
Viele Krankenkassen erstatten bereits jetzt freiwillig als Satzungsleistung
Für Versicherte der privaten Krankenversicherungen (PKV) wird die Impfung gegen
Herpes Zoster seit der Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung je nach individueller
Vertragsgestaltung erstattet. Darüber hinaus erstatten zahlreiche gesetzliche
Krankenkassen die Herpes-Zoster-Impfung ebenfalls seit der Veröffentlichung der
STIKO-Empfehlung als freiwillige Satzungsleistung – hierzu zählen große
Krankenkassen wie die Barmer, die Techniker Krankenkasse und viele BKKen.
Bereits jetzt bekommen deutschlandweit etwa zwei von drei Personen über
50 Jahren Shingrix erstattet, Tendenz steigend. Ärztinnen und Ärzte finden
unter www.shingrix.de eine aktuelle Liste der Krankenkassen, die Shingrix
freiwillig erstatten. Sollte eine Krankenkasse nicht auf der Liste aufgeführt
sein, empfiehlt sich für den Patienten in jedem Fall eine individuelle Anfrage
auf Erstattung bei der Krankenkasse.
Innovativer Impfstoff zur Prävention von Herpes Zoster
Über 99% der Erwachsenen über 50 Jahre sind mit dem Varizella-Zoster-Virus
infiziert [4]. Fast jeder Erwachsene kann daher an Gürtelrose erkranken – das Virus
überdauert in den Spinalganglien nach einer Windpockeninfektion und kann später
reaktiviert werden. Mit zunehmendem Alter nimmt die Abwehrkraft des Immunsystems
ab – und das Risiko an Gürtelrose zu erkranken nimmt zu. In klinischen Studien
mit mehr als 38.000 Probanden zeigte Shingrix eine Wirksamkeit von u¨ber 90% und
zwar in allen untersuchten Altersgruppen: 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre,
70 bis 79 Jahre und sogar bei den ≥80-Jährigen [5,6]. Als häufigste Impfreaktion
können Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle sowie
Muskelschmerzen, Müdigkeit und Kopfschmerzen auftreten. Die meisten dieser
Reaktionen klingen nach zwei bis drei Tagen wieder ab. Shingrix ist in den
USA, Kanada und Deutschland verfügbar [7]. Auch in den USA und Kanada wurde
der Impfstoff zeitnah nach Zulassung öffentlich empfohlen [8,9].